CDU-Ortsbegehung am 18. 01. 2014 – Wahlbezirk 17 ·
Ihre E-Mail vom 19. 01. 2014
Sehr geehrte Frau Hölzer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.01.2014 sowie Ihren Anfragen und Anregungen aus Ihrer Ortsbegehung vom 18.01.2014. Zu den einzelnen von Ihnen angesprochenen Themen nehmen die Fachbereiche der Verwaltung wie folgt Stellung:
- Kindergartenbereich Berrenrather Straße:
Die Sackgasse, abgehend von der Berrenrather Straße vor dem Kindergarten, wird zunehmend von Gewerbetreibenden zum Abstellen ihrer Fahrzeuge abends und am Wochenende benutzt, zudem wird am Ende der Sackgasse Müll abgeladen. Dies ließe sich verhindern, wenn am Wochenende und abends die Zufahrt zu der Sackgasse – so wie früher – wieder verschlossen werden würde.
Stellungnahme:
Die in dem Sackgassenbereich abgestellten Fahrzeuge sind nicht ordnungswidrig abgestellt und stellen keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer dar. Außerdem erfolgt .über die Sackgasse die Zufahrt der Stellplätze für das KitaPersonal. Des Weiteren ist den Eltern des Kindergartens die Möglichkeit gegeben, an den Kindergarten heranzufahren ohne den fließenden Verkehr auf der Berrenrather Straße zu behindern und ihren Kindern ein ungehindertes Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Einem täglichen Öffnen und Schließen der Poller wird aus den vorgenannten Gründen nicht zugestimmt.
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Der Kinderspielplatz, der an einem Fußweg zwischen der Berrenrather Straße und der Georg-Elser-Straße liegt, sollte aufgelöst werden. Dort halten sich nur Jugendliche auf. Kleinere Kinder können dort wegen der Nähe zur Berrenrather Straße nicht unbeaufsichtigt spielen. Deshalb wird der Spielplatz nicht angenommen.
Es wird vorgeschlagen, die Spielgeräte dieses Spielplatzes ebenso wie die Spielgeräte des Spielplatzes rechts am Ende der Lortzingstraße/parallel zu In den Höhnen, der von Glasscherben übersät ist, zu einem größeren Spielplatz auf der lang gestreckten Wiese neben der Lortzingstraße zusammenzufassen und das Areal einzuzäunen. Ebenfalls sollte auf der lang gestreckten Wiese ein Freiluft-Treffpunkt für Jugendliche eingerichtet wer den mit Tischtennisplatte und Ballkörben. Ein derart zentral gelegener Spielplatz nebst Treffpunkt für Jugendliche würde sowohl von den Anwohnern aus dem Gebiet Graf-Stauffenberg-Straße und Gustav-Stresemann-Ring angenommen werden und gut erreichbar sein. Ein derartiger Gemeinschaftsplatz zwischen den beiden Wohnbereichen rechts und links der Lortzingstraße wäre auch aus gesellschaftspolitischen Gründen wünschenswert.
Stellungnahme:
Der Kinderspielplatz Georg-Elser-Straße liegt am Rand eines Neubaugebietes mit einem Zugang zur Berrenrather Straße und zur Georg-Elser-Straße. Der Spielplatz richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an jüngere Kinder im Kindergartenalter. Diese sollten sich in der Regel nicht unbeaufsichtigt auf Spiel plätzen aufhalten. Darüber hinaus befinden sich in unmittelbarer Umgebung zwei Kindertageseinrichtungen, die diesen Spielplatz nutzen. Die Nutzung von Spiel plätzen durch Jugendliche ist ein Phänomen, das sich im gesamten Stadtgebiet (saisonal) zeigt. Solange es nicht zu Vandalismus oder/und Belästigungen kommt, wird seitens des Jugendamtes eine solche Nutzung toleriert, zumal es auch nicht viele Ausweichflächen für Jugendliche gibt. Für eine Schließung des Spielplatzes gibt es keine Veranlassung. Die Verunreinigungen wurden an die Stadtwerke gemeldet.
Ihren Vorschlag, entlang der Lortzingstraße Spielplatzmöglichkeiten zu schaffen, werden wir prüfen.
- Rad- und Fußweg Lortzingstraße:
Es wird um Überprüfung gebeten, ob diese Wegstrecke in den Reinigungsplan der Stadtwerke aufgenommen worden ist. In dem letzten harten Winter
ist dort nicht geräumt worden.
Stellungnahme:
Der Geh- und Radweg an der Lortzingstraße ist nicht im Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstroutenplan der Stadtwerke enthalten.
Dieser Bereich liegt in der Anliegerhaftung; somit sind die Eigentümer der hier angrenzenden Grundstücke für die Straßenreinigung/den Winterdienst zuständig. Die SWH betreuen nur den Bereich vor der Kindestagesstätte „Mobile”.
Da die Thematik aus den Vorjahren bekannt ist – jeden Winter wird auf die Benutzung des Weges durch Fahrradfahrer/innen und Schüler/innen verwiesen – möchte ich noch erwähnen, dass eine geräumte/gestreute Ausweichwegstrecke (In den Höhnen – Krankenhausstraße – Horbeller Straße) zur Verfügung steht, die zwar den Anwohner nicht von seiner Verpflichtung zur Räumung/Reinigung entbindet, aber die Notwendigkeit einer Räumung durch die SWH auch nicht erzeugen würde.
Bei Nichträumung ist das Ordnungsamt einzuschalten, um gegebenenfalls die Anwohner und Anlieger aufzufordern.
- Die unbefestigten Wege innerhalb des bebauten Bereiches, umrandet von der Graf-Stauffenberg-Straße, sind bei entsprechender Witterung völlig matschig und deshalb kaum zu nutzen. Diese Wege müssen überarbeitet werden.
Stellungnahme:
Bei geeigneter Witterung werden wir die Wege aufrauen und mit Splitt (Aachen Rother Erde) neu eindecken.
- Das Ordnungsamt muss sich in dem Bereich Johanna-Löwenstein-Straße und Georg-Elser-Straße darum kümmern, dass die Anwohner nicht außer halb der eingezeichneten Parkbuchten parken. Eine Ansprache unter Nachbarn hat sich als zwecklos erwiesen. Es sind genug Parkbuchten da, einige Anwohner parken ihre Autos aber lieber außerhalb der Parkbuchten möglichst nah an ihrem oder vor ihrem Haus.
Stellungnahme:
Die Überwachungskräfte werden die Johanna-Löwenstein-Straße und die Georg Elser-Straße künftig in die Überwachung einbeziehen.
- Es wird gebeten, innerhalb des bebauten Bereiches, umrandet von der Graf-Stauffenberg-Straße, kurzfristig Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen. In diesem Bereich befinden sich vorwiegend Spielstraßen, es hat sich aber immer mehr eingebürgert, dort wesentlich schneller zu fahren. Ein oder zwei Geschwindigkeitskontrollen hätten sicher disziplinierende Wirkung. ·
Stellungnahme:
Die Stadt Hürth ist als mittlere kreisangehörige Stadt nicht für Geschwindigkeitskontrollen zuständig. Diese Aufgabe liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei bzw. des Rhein-Erft-Kreises. Diese legen selber fest, wo und wann Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Auf die Vorgehensweise der Polizei hat die Stadt Hürth daher nur geringen Einfluss.
- Im Ausfahrtsbereich der Graf-Stauffenberg-Straße auf In den Höhnen befindet sich links ein Wartehaus für den Stadtbus. Weil ein Seitenfenster des Wartehauses mit Reklame belegt ist, wird auf In den Höhnen ausfahrenden Autos die Sicht behindert. Das Seitenfenster des Wartehauses sollte ohne Reklame transparent sein.
Stellungnahme
Die Wartehalle steht dort seit dem Jahr 2008 und ist während des Baus bereits zurückgesetzt worden. Der Einmündungsbereich von der Graf-Stauffenberg Straße ist ca. 20 – 30 m von der Haltestelle entfernt und in Trichterform ausgebildet. Um den Einmündungsbereich herum ist alles sehr gut einsehbar. Unsererseits können wir keine Behinderung erkennen. Zudem muss ohnehin vorsichtig und langsam aus der Straße ausgefahren werden. Eine Änderung unsererseits ist nicht erforderlich. Die Vitrinen selbst sind fest mit der Wartehalle verbaut. Eine Änderung in der geforderten Weise kann aus bautechnischen Grünen nicht erfolgen. Dazu müsste man eine neue Wartehalle einbauen und diese Kosten sind nicht gedeckt. Selbst ein Umbau wäre nicht finanziell gedeckt.
- Im Ausfahrtsbereich der Graf-Stauffenberg-Straße auf In den Höhnen wer den rechts gewerbliche Fahrzeuge geparkt, die für die Parkbuchten zu lang sind. Auch das führt zu Verkehrsgefährdungen .
Stellungnahme:
Das Ordnungsamt wird diesen Bereich in die Überwachung einbeziehen und verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge verwarnen .
- Auch in der Beethovenstraße parken die Anwohner lieber vor ihren Häusern als in den vorgesehenen Parkbuchten. Dadurch wird die Ausfahrt von gegenüberliegenden Grundstücken auf die Straße behindert (z. B. Hausnummer 4); Auch hier sollte das Ordnungsamt tätig werden.
Ebenfalls werden Vorgärten planiert. Hier stellt sich die Frage, ob dies in Übereinstimmung mit dem Baurecht geschieht und warum diese Fläche dann nicht als Parkplatz genutzt wird.
Stellungnahme:
Auch hier wird das Ordnungsamt häufiger kontrollieren und gegebenenfalls Verwarnungen ausstellen.
Der maßgebliche BPL 5 im Bereich der Beethovenstraße umfasst keine gestalterischen ‘Festsetzungen betreffend die Vorgärten .
Gemäß Bauordnung sind nicht überbaute Flächen zwar zu begrünen, aber aus genommen hiervon sind Zuwegungen , Zufahrten und Pkw-Stellplätze. Das Bauordnungsamt sieht deshalb keine Möglichkeit, ordnungsrechtlich gegen die Befestigungen im Vorgartenbereich vorzugehen.
Lediglich eine Vorgartensatzung für das Stadtgebiet oder gestalterische Festsetzungen in den einzelnen Bebauungsplänen bieten eine Rechtsgrundlage, hier einzuschreiten.
- Die Einmündung Beethovenstraße/Berrenrather Straße ist durch das Park verhalten in der Beethovenstraße und der Berrenrather Straße in der Nähe der Eimündung nur unter Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu befahren. Der Stadtbus und der 978-er müssen stadteinwärts deshalb in Höhe der Einmündung der Beethovenstraße sehr oft lange warten. Müllwagen und ähnlich große Fahrzeuge haben Schwierigkeiten in die Beethovenstraße einzubiegen. Hier müssen Parkverbotsschilder errichtet werden. Auf der Berrenrather Straße stadteinwärts befand sich ein Parkverbotsschild, das anlässlich der Bauarbeiten an der Straße entfernt und nicht wieder angebracht worden ist.
Stellungnahme:
Der Gesetzgeber verbietet das Halten 5 Meter vor und hinter Einmündungen. Das Aufstellen von Halteverbotsschildern ist deshalb nicht erforderlich. Dieser Bereich wird auch von den Überwachungskräften kontrolliert. Beschwerden der RVK, der Stadtverkehr Hürth und der Stadtwerke Hürth sind hier nicht bekannt.
- Die Berrenrather Straße hat keine Fahrbahnmarkierungen. Fahrbahnmarkierungen sollten dringend angebracht werden im Einmündungsbereich Annenstraße und der Beethovenstraße in die Berrenrather Straße. Auch sollte entsprechend der Zusage der Stadt eine geschlossene Markierung an der Bushaltestelle stadtauswärts zwischen Hertzstraße und Annenstraße angebracht werden.
Die Parksituation in der Kurve vor der Esserstraße muss so geregelt wer den, dass man dem entgegenkommenden Verkehr in Parkbuchten ausweichen kann.
Stellungnahme:
Fahrbahnmarkierungen sollen gemäß der Straßenverkehrsordnung nur dort an geordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Solche zwingenden Umstände sind im Bereich der Berrenrather Straße/ Annenstraße und Berrenrather Straße/Beethovenstraße nicht gegeben. Es handelt sich hier um Einmündungen, die sowohl für den einfahrenden als auch für den ausfahrenden Verkehrsteilnehmer als solche zu erkennen sind.
Auf der Berrenrather Straße im Bereich vor der Esserstraße ist das Parken am rechten Fahrbahnrand grundsätzlich erlaubt. Das führt auch zu dem positiven Nebeneffekt, dass durch die abgestellten Fahrzeuge die Geschwindigkeit reduziert wird. Die Einrichtung von Parkbuchten ist aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht erforderlich. Eine Verkehrsunfallauswertung der letzten zwei Jahre durch die Polizei hat ergeben, dass in diesem Bereich keine Unfälle verzeichnet sind.
- Im Zuge der Bauarbeiten auf der Berrenrather Straße zwischen Annen- und Hertzstraße sind nur einige Straßenlaternen an der Berrenrather Straße ausgetauscht worden. Die alten Straßenlaternen müssen dringend auf ihre Standfestigkeit überprüft werden, da sie in den unteren Bereichen erkenn bar verrostet sind.
Stellungnahme:
Im Rahmen der Baumaßnahme wurden alle Masten in dem Bereich überprüft. Hierbei wurde damals schon festgestellt , dass noch zwei „alte” Masten vorhanden sind. Diese waren im unteren Bereich stark angerostet, wiesen aber noch keine Löcher auf. Die vorhandenen sechs anderen Masten wurden im Laufe der letzten Jahre schon in der Unterhaltung getauscht. Ein Austausch der Masten während der Baumaßnahme fand aufgrund der Abgrenzung der Abrechnung der KAG-Beiträge nicht statt. Die beiden angesprochenen Masten werden als Unterhaltungsmaßnahme in diesem Jahr ausgetauscht.
- Das Ordnungsamt muss tätig werden, damit auf der Berrenrather Straße zwischen Annenstraße und Pastor-Giesen-Straße nur im Bereich der eingezeichneten Parkbuchten geparkt wird. In einer der Parkbuchten steht ein großes Wohnmobil zum Überwintern, um das herum andere Autos parken mit der Folge, dass eine problemlose Ausfahrt aus der Annenstraße in die Berrenrather Straße nicht möglich ist.
Stellungnahme
Die Verwaltung sieht hier zunächst keinen Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber verbietet das Halten 5 Meter vor und hinter Einmündungen. Abgestellte Fahrzeuge, die außerhalb dieses 5-Meter-Bereichs abgestellt sind, stehen nicht ordnungswidrig. Auch hier kann es, durch am rechten Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge zu einer Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich der Berrenrather Straße kommen.
- Im Bereich Graf-Stauffenberg-Straße Richtung Berrenrather Straße befindet sich ein Grünstreifen. Parallel zu dem Grünstreifen ist den Anwohnern das Parken an sich erlaubt, was ihnen aber nicht bewusst zu sein scheint. Stattdessen wird auf der anderen Seite parallel zu den vorhandenen Parkbuchten geparkt, was zur Unübersichtlichkeit und Verkehrsverunsicherung führt. Hier sollte eine amtliche formlose Information über die legalen Parkmöglichkeiten an die Anwohner erfolgen.
Stellungnahme
Jeder Fahrzeugführer sollte mit der Straßenverkehrsordnung und die damit verbundenen Ver- und Gebote vertraut sein. Dies beinhaltet auch die Regelungen zum Parken. Die Straßenverkehrsordnung betont ausdrücklich die eigenverantwortliche Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung. Eine formlose Information über die Parkmöglichkeiten an die Anwohner der Graf-Stauffenberg-Straße ist aus Sicht des Ordnungsamtes, aufgrund der obigen Ausführungen , entbehrlich.
- Es wird bemängelt, dass die Stadt vor den Bauarbeiten auf der Berrenrather Straße keinen Kontakt zu den Anwohnern aufgenommen habe. Oberhaupt sei man anscheinend an den örtlichen Gegebenheiten nicht mehr weiter interessiert, wenn man erst einmal die Grundstücke verkauft habe.
Stellungnahme:
a) Kanalbaumaßnahme Berrenrather Straße
Bezüglich der Kanalbaumaßnahme in der Berrenrather Straße wurden alle Anwohner mit Schreiben vom 12.02.2013 sehr detailliert informiert.
Die Presse hat zudem am 16.02.2013 über die geplante Kanalbaumaßnah me informiert.
b) BPL 221 „Josef-Pick-Straße” (Hinterlandbebauung zwischen Berrenrather Straße und Lortzingstraße)
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden mehrfach informiert: Informationsschreiben vom 02.09.2013 bezüglich Artenschutzuntersuchung und geplanter Baubeginn
Informationsschreiben vom 14.11.2013 endgültiger Baubeginn Pressemitteilung 15.11.2013
Mitteilung an die Eigentümer über das Absuchen der Grundstücke nach Kampfmitteln.
Mit freundlichem Gruß
Walther Boecker Bürgermeister